24.01.2024
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Letzte Änderung:
24.01.2024
Der verkehrssichere Begleithund
Die Ausbildung zu einem verkehrssicheren Begleithund ist grundsätzlich unsere Richtlinie, wenn es um Gehorsamsübungen geht.
Der Hund soll lernen, sowohl mit als auch ohne Leine seinem Hundeführer „bei Fuß“ zu folgen. Auch die Grundkommandos, das „Sitz“ , „Platz“ und das Abrufen aus der Ferne gehören hier mit dazu. Wir geben jedem Hundeführer die Möglichkeit bei uns eine Begleithundeprüfung abzulegen.
Zur Begleithundeprüfung gehört noch ein schriftlicher Sachkundenachweis, sofern der Hundeführer noch keine Prüfung vorher absolviert hat, sowie der Wesenstest (Täto- oder Chipkontrolle) und ein Verkehrsteil, bei dem geprüft wird, ob sich der Hund gleichgültig gegenüber Fahrradfahrern, Joggern, Autos oder anderen Hunden gegenüber verhält.